Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH-Geschäftsführer: Haftung
• Der Geschäftsführer einer in Konkurs geratenen GmbH kann erst dann zur
Haftung für nicht bezahlte Abgaben herangezogen werden, wenn die Uneinbringlichkeit bei der GmbH feststeht - (§ 54 WAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()