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SWK 12, 20. April 1997, Seite R 45
Aufschließungsbeitrag NÖ
• Auf den
Aufschließungsbeitrag sind eigene Arbeits- und Materialleistungen, die nach Erklärung des Grundstücks zum Bauplatz erbracht werden, nicht anzurechnen - (§ 14 Abs. 5 nö BauO), (Abweisung)
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