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SWK 26, 10. September 1997, Seite R 94
Werbungskosten
• Aufwendungen für ein Wohnobjekt können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn das Objekt überhaupt nicht als Einkunftsquelle angesehen werden kann - (§ 2 Abs. 4 Z 2 EStG 1972), (Abweisung)
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