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SWK 26, 10. September 1997, Seite R 92

Liebhabereiverordnung

Die Liebhabereiverordnung ist hinsichtlich der Einkommensteuer erst ab der Veranlagung für 1990 und hinsichtlich der Umsatzsteuer erst für nach dem getätigte Umsätze anzuwenden - (Liebhabereiverordnung, BGBl. 322/1990)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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