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GmbH: Einkünftezurechnung
• Werden vom Geschäftsführer einer GmbH persönlich Dienstleistungen erbracht, so sind die Einkünfte dann der GmbH zuzurechnen, wenn der Geschäftsführer gegenüber den Leistungsempfängern als Vertreter der GmbH aufgetreten ist - (§ 2 EStG 1988), (Abweisung)
(, 0209)