Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH & Still: Gewinnverteilung
• Wenn bei einer „GmbH & Still" die Gesellschafter der GmbH gleichzeitig die stillen Gesellschafter sind, muß eine Änderung der Gewinnverteilung, um steuerwirksam zu sein, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen geschlossen werden - (§ 23 EStG 1972), (Abweisung)
()