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SWK 26, 10. September 1997, Seite S 560

Sanierungsarbeiten durch Vermieter

Dr. Gerhard Kohler

Kostentragungsprobleme bei Mietverträgen

VON DR. GERHARD KOHLER

Bei der Vermietung von Privat- und Betriebsliegenschaften wird im Mietvertrag zumeist genau geregelt, welche Aufwendungen vom Mieter zu tragen sind. Damit soll sichergestellt werden, daß der Mieter infolge seiner Instandsetzungsverpflichtung das Mietobjekt entsprechend schonend nutzt. Trotz der Verpflichtung des Mieters zur Kostentragung kommt es in der Praxis immer wieder vor, daß der Vermieter bestimmte Maßnahmen in Auftrag gibt, um eine werthaltige und langfristige Nutzung seines Grundstückes zu sichern.

Ist der Mieter mit dem Vermieter verwandt oder handelt es sich um eine GmbH, die dem Vermieter gehört, dann beginnt mit Sicherheit der Streit der Finanz um Anerkennung dieser Aufwendungen nach dem Fremdvergleich. Bereits die Bestimmung im Mietvertrag mit der eigenen GmbH, daß die GmbH sämtliche Reparatur-, Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Verbesserungsarbeiten bezahlen muß, wird nach dem Fremdvergleich zu überprüfen sein. Eine Überbindung von laufenden Instandhaltungsarbeiten ist mit Sicherheit fremdüblich; die Überbindung von Instandsetzungsarbeiten bei einem längeren Mietvertrag ist übliche Mietvertragspraxis. ...

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