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Kanalbenützungsgebühr Bgld.
• Der Kanalanschlußverpflichtete kann nicht einen späteren Beginn der Kanalbenützungsgebühr verlangen, weil der Gemeinderat in anderen Fällen eine Frist bis zu sechs
S. R 102Monaten für die Herstellung des Anschlusses eingeräumt hat - (§ 10 bgld. Kanalabgabegesetz), (Abweisung durch den VwGH aufgrund einer Säumnisbeschwerde gegen den Gemeinderat der Gemeinde N. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht)
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