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SWK 27, 20. September 1997, Seite R 101

Kanalbenützungsgebühr Bgld.

Der Kanalanschlußverpflichtete kann nicht einen späteren Beginn der Kanalbenützungsgebühr verlangen, weil der Gemeinderat in anderen Fällen eine Frist bis zu sechs

S. R 102Monaten für die Herstellung des Anschlusses eingeräumt hat - (§ 10 bgld. Kanalabgabegesetz), (Abweisung durch den VwGH aufgrund einer Säumnisbeschwerde gegen den Gemeinderat der Gemeinde N. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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