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Änderungen des Gebührengesetzes
Fehler und Zweifelsfragen sollten in der nächsten Novelle behoben bzw. geklärt werden
Die in vielerlei Hinsicht eine Zumutungdarstellende Gesetzesflut, die der österreichische Bundesgesetzgeber im Sommer 1997 über die Normunterworfenen ergossen hat, enthält in drei verschiedenen Gesetzen auch Änderungen des Gebührengesetzes. Dabei handelt es sich jeweils formell um Änderungen des GebGanläßlich anderer Gesetze, die allesamt ihre Anlaßbezogenheit nicht verleugnen können. Wie zu zeigen sein wird, wird beispielsweise die Systematik des GebG mehrfach mißachtet, die zum GebG parallelen bzw. sich mit ihm überschneidenden und/oder ihm widersprechenden Regelungen unterscheiden sich im Ergebnis oft kaum von leges fugitivae.
Der zuständigen Fachabteilung im BMF ist zuzubilligen, daß diese Novellen jeweils „von außen" gekommen sind, in Zukunft wäre hier aber mehr Durchsetzungsvermögen bei der Begutachtung (sofern diese zeitbedingt überhaupt durch das BMF erfolgen kann) zu wünschen.
Eine Gelegenheit zur Behebung der aufgezeigten Mängel wird sich schon kurzfristig im Rahmen einer (bereits im Begutachtungsstadium befindlichen) weiteren Novellierung des GebG ergeben, die die Stempelgebühren und (vor allem) die politisch bereits angekündigte Erhöhung der festen Gebührensätze beinhalten wird.