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SWK 27, 20. September 1997, Seite K 25

Einkommensteuer - Betriebsaufgabe bei Arzt

Betriebsaufgabe bei Arzt (§ 24 EStG)

Bei Tod eines Freiberuflers ist entscheidend, ob dem Erben vom Erblasser betrieblich verwendete Wirtschaftsgüter von solchem Umfang und Gewicht zufallen, daß von einem S. K 26Übergang des Betriebes vom Erblasser auf den Erben gesprochen werden kann (vgl. ). Bei Tod eines Arztes im 72. Lebensjahr und Wertlosigkeit der Praxiseinrichtung wird eine Aufgabe noch beim Erblasser anzunehmen sein ().

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