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SWK 27, 20. September 1997, Seite K 25
Einkommensteuer - Liebhaberei bei Schloß
Liebhaberei bei Schloß (§ 2 EStG)
Nach dem verstärkten Senat reicht es nicht aus, wenn die Behörde Liebhaberei annimmt, weil innerhalb von 10 Jahren ein Werbungskostenüberschuß entstanden ist ().