Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzielle Einordnung der Euro-Umstellungsaufwendungen
Entwurf zum Euro-Anpassungsgesetz sollte möglichst rasch veröffentlicht werden
Die bevorstehende Einführung des Euro bringt umfangreiche Anpassungserfordernisse im Bereich der Rechnungslegung mit sich. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der bilanziellen Einordnung der Euro-bedingten Umstellungsaufwendungen im Jahresabschluß nach der derzeitigen Rechtslage und berücksichtigt einen kürzlich ergangenen deutschen Gesetzesentwurf zur Euro-Anpassung.
1. Einordnung nach den allgemeinen Bilanzierungsregeln
Nach den allgemeinen Bilanzierungsregeln sind Aufwendungen im Jahr ihres Anfalls zu verbuchen. Demgegenüber sind Vermögensgegenstände zu aktivieren. Wesentliches Merkmal für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes ist dessen selbständige Verkehrsfähigkeit. Durchbrochen werden diese Grundsätze einerseits durch das Aktivierungsverbot gemäß § 197 Abs. 2 HGB sowie durch Aktivierungswahlrechte wie z. B. § 198 Abs. 3 HGB. Gesetzliche Sonderbestimmungen hinsichtlich der bilanziellen Einordnung der Euro-Umstellungskosten existieren bislang nicht. Die Einordnung der Euro-Umstellungskosten hat daher nach den allgemeinen Regeln zu erfolgen. Dieses Ergebnis wird auch durch Betrachtung der einzelnen Arten von Euro-Umstellungskosten bestätigt. Denn diese unterscheiden sich kaum...