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EuGH: Zuständigkeit des EuGH
• Vorabentscheidungsverfahren: Zuständigkeit des EuGH für die Auslegung bei mittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht - (Art. 177 EGV)
Urteilstenor des EuGH: „Der Gerichtshof ist gemäß Artikel 177 EG-Vertrag für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständig, wenn dieses den fraglichen Sachverhalt nicht unmittelbar regelt, aber der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung der Bestimmungen einer Richtlinie in nationales Recht beschlossen hat, rein innerstaatliche Sachverhalte und Sachverhalte, die unter die Richtlinie fallen, gleichzubehandeln, und seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften deshalb an das Gemeinschaftsrecht angepaßt hat."
( Leur-Bloem - Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Gerechtshof Amsterdam)
Anmerkung: In dem vorliegenden Fall hatte der niederländische Gesetzgeber beschlossen, den Anteilstausch zwischen ausschließlich in den Niederlanden ansässigen und zwischen in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässigen Gesellschaften gleich zu behandeln (vgl. dazu unten). Obwohl der zugrundeliegende Sachverhalt einen Anteilstausch zwischen ausschließlich in den Niederlanden ansässigen Gesellschaften betraf, der von der Fusions-RL nicht unmit...