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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite R 112

Liebhaberei: Vermietung

Bei Vermietung einer Liegenschaft ist Liebhaberei nicht deshalb anzunehmen, weil in einem Zeitraum von elf Jahren kein Gesamtüberschuß erzielt worden ist - (§ 2 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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