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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite R 111
Kabelfernsehen: Anschlußgebühren
• Die vom Betreiber von Kabelfernsehanlagen eingehobenen einmaligen Anschlußgebühren sind als im Jahr des Entstehens realisierte Gewinne voll zu versteuern - (§ 5 EStG 1988), (Abweisung)
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