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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite R 110
Stiller Gesellschafter: Veräußerungsgewinn
• Der „Veräußerungsgewinn" eines stillen Gesellschafters ist in der taxativen Aufzählung der zum begünstigten Steuersatz zu besteuernden Einkünfte i. S. d. § 37 Abs. 2 EStG 1972 nicht genannt - (Abweisung)
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