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Liebhaberei: Eigentumswohnungen
• Der Erwerb und die Vermietung einer Eigentumswohnung ist nicht deshalb als Liebhaberei zu behandeln, weil ein Gesamtüberschuß erst nach mehr als zwölf Jahren zu erwarten ist - (§ 2 Abs. 3 Z 6 EStG 1972 und Liebhabereiverordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(2 Erk., ; , 92/14/0231)