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Bezüge von Lehrbeauftragten sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Verordnung des BMF über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, BGBl. II 287/1997
§ 1. Die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Akademien oder ähnlichen Bildungseinrichtungen sind unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988.
§ 2. Die Verordnung ist erstmalig für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden.