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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei Genossenschaften
•Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei Genossenschaften (§ 3 Abs. 1 Z 29 EStG)
Die Steuerfreiheit für den Erwerb von Anteilsrechten aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 Z 29 (und § 94 Z 9) EStG 1988 ist auf eine Kapitalberichtigung von AG und GmbH nach Maßgabe des Kapitalberichtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 171/1967, eingeschränkt. Dies ergibt sich auch in historischer Sicht daraus, daß diese Steuerbefreiungen auf das steuerliche Kapitalberichtigungsgesetz, BGBl. Nr. 157/1966, zurückgehen, wo in § 1 Abs. 1 ausdrücklich nur die formale Kapitalberichtigung von AG und GmbH angesprochen ist. Auf Genossenschaften ist diese Begünstigung daher nicht anwendbar. (