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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite T 124

Aktuelles aus der Steuerpraxis

Informationen aus dem Fachsenat für Steuerrecht

Mag. Dr. Thomas Keppert

Neue Eingabegebühr für VfGH- und VwGH-Beschwerden

Mit einer unerwarteten Novelle zum VfGG und VwGG, die am mit BGBl. Nr. I 88/1997 verlautbart wurde, hat der Gesetzgeber eine erste Maßnahme zur Eindämmung von Höchstgerichtsbeschwerden gesetzt. Demzufolge wurde mit Wirkung ab dem eine neue Eingabegebühr von 2.500 S je VwGH- bzw. VfGH-Beschwerde eingeführt, die der Beschwerdeführer zu entrichten hat. Dafür wurden derartige Beschwerden von der Eingabegebühr des GebG befreit. Ob im Fall der Verbindung einer VfGH-Beschwerde mit einem Abtretungsantrag an den VwGH die Eingabegebühr in doppelter Höhe zu entrichten ist, ist derzeit noch strittig.

Gemeinschaftsrechtswidrigkeit von Tourismusabgaben

Wie aus dem VwGH verlautet, wurde jüngst der Beschluß gefaßt, gemäß Art. 177 EGV eine Vorabentscheidung zur Frage der Gemeinschaftsrechtskonformität der Tiroler und Steiermärkischen Tourismusabgabe beim EuGH einzuholen.

Künftige Vermeidung von Massenbeschwerden vor dem VfGH

Das Bundeskanzleramt hat auf den von den Arbeitsgruppen Verfassungs- und Verfahrensrecht des Fachsenats ausgearbeiteten legistischen Vorschlag zur Vermeidung künftiger Massenverfahren vor dem VfGH begrüßenswert rasch reagiert. De...

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