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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite T 121

Zum Zeitpunkt der Realisierung der Euro-bedingten Fremdwährungsdifferenzen

Gute Gründe sprechen für die Realisierung Euro-bedingter Kursdifferenzen zum 1. 1. 1999

MMag. Tobias Vetter

Die endgültige Fixierung der Wechselkurse im Rahmen der Einführung des Euro hat zur Folge, daß zwischen den Euro-Teilnehmerstaaten künftig kein Wechselkursrisiko mehr besteht. Aus der Differenz zwischen den unwiderruflich fixierten Kursen und jenen Kursen, die den Buchwerten der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten zugrunde liegen, resultieren Gewinne und Verluste, die im Jahresabschluß zu berücksichtigen sind. Fraglich ist, zu welchem Zeitpunkt diese Kursdifferenzen zu realisieren sind. Ausgangspunkt dieses Beitrags ist das geltende Recht, wobei zusätzlich die Auswirkungen eines jüngst in Deutschland veröffentlichten Gesetzesentwurfs diskutiert werden. Hinsichtlich der Einführung des Euro ist vom derzeitigen Informationsstand auszugehen: Danach erfolgt der Beginn der Währungsunion mit , die Kursfixierung erfolgt gemeinschaftsintern gegen Ende 1998, wird jedoch erst Anfang 1999 bekanntgegeben.

1. Zeitpunkt der Realisierung der Kursgewinne nach geltendem Recht

Es wäre denkbar, daß Euro-bedingte Kursgewinne erst mit Eingang der Forderung (Zahlung der Verbindlichkeit) realisiert werden. Diese Auffassung wäre zwar mit dem Wortlaut des in § 203 Abs. 1, § 206 Abs. 1 und § 211 Ab...

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