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Rechtsgebühr: Bemessung
• Wenn ein Kommanditist beim Erwerb des Kommanditanteiles eines anderen Kommanditisten auch dessen negatives Kapitalkonto übernimmt, so gehört das negative Kapitalkonto zur Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr - (§ 33 TP 16 Abs. 1 Z 1 lit. c GebG), (Abweisung)
(2 Erk., ; , 95/16/0266)