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Erbteilungs-Übereinkommen
• Wenn in einem Erbteilungs-Übereinkommen ein Miterbe Teile der ihm zustehenden Verlassenschaft einem anderen Miterben unentgeltlich überläßt, liegt eine steuerpflichtige Schenkung vor - (§ 12 ErbStG), (Abweisung)
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