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Das neue Steiermärkische Baugesetz – die Baugesetznovelle 2019
Eine größere Novellierung des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk BauG) stand schon einige Jahre im Raum und wurde kontrovers diskutiert. Der Landtag hat am einige umfassende Neuerungen beschlossen, die Anfang Februar 2020 im LGBl veröffentlicht wurden. Lukas Andrieuund Anna Gaich stellen das neue Gesetz und die für die Praxis wesentlichsten Änderungen in einem kurzen Gesamtüberblick vor. Wesentliche Ziele der Novellierung waren eine Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensvereinfachung sowie Maßnahmen für einen aktiven Klimaschutz.
1. Endlich: Abschaffung des gemeindeinternen Instanzenzuges
Eine wesentliche Änderung, die die Verfahrensbeschleunigung zum Ziel hat, ist die Abschaffung des zweistufigen Instanzenzuges im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde – nunmehr auch außerhalb von Graz. Der Landesgesetzgeber hat somit von der verfassungsgesetzlichen Ermächtigung des Art 118 Abs 4 B-VG Gebrauch gemacht und den gemeindeinternen Instanzenzug nun mit § 2 Abs 2 Stmk BauG ausgeschlossen. Der Gemeinderat wird als zweite Instanz im Bauverfahren gestrichen. Das Rechtsmittel der Berufung ist damit in steirischen Bauverfahren nicht mehr vorgesehen. Nach dem Bescheid des Bürgermeisters bzw der Bürgermeisterin...