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SWK 18, 20. Juni 1997, Seite R 58

Bescheid: Aufhebung

Ein Bescheid, aus dessen Erwägungsteil nicht hervorgeht, welchen Sachverhalt die Behörde als erwiesen angenommen hat, ist aufzuheben - (§ 93 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

(2 Erk., ; , 95/13/0223)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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