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Bescheid: Aufhebung
• Ein Bescheid, aus dessen Erwägungsteil nicht hervorgeht, welchen Sachverhalt die Behörde als erwiesen angenommen hat, ist aufzuheben - (§ 93 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(2 Erk., ; , 95/13/0223)