Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
MineralölSt: Erzeugungsbetrieb
•Ein Erzeugungsbetrieb im Sinne des Mineralölsteuergesetzes ist nur dann gegeben, wenn durch die Bearbeitung und Verarbeitung (Mischen) ein Mineralöl hergestellt wird - (§ 16 MinStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()