Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 1997, Seite K 20

Bundesabgabenordnung - Nachträglich behauptete Betriebsausgaben

Nachträglich behauptete Betriebsausgaben (§ 167 BAO)

Werden im Zuge einer Prüfung Einnahmenverkürzungen von 25% bis 76% der erklärten Einnahmen festgestellt, dann können nachträglich behauptete Ausgaben im Ausmaß von 90% der Zuschätzungen ohne Belegnachweis nicht anerkannt werden (RME 28 in ÖStZ 1997, 248).

Daten werden geladen...