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Einkommensteuer - Verzicht auf Nachbarrechte
Verzicht auf Nachbarrechte (§ 29 Z 3 EStG)
Der entgeltliche Verzicht auf Nachbarrechte (Gestattung der Anbauung an die Grundstücksgrenze etc.) stellt eine Entschädigung nach § 29 Z 3 EStG als Gegenleistung für die Duldung dar. Bei einem Verzicht auf Nachbarrechte liegt keine Veräußerung von Vermögen oder eine einem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtung vor ().
Anmerkung: Daß es sich bei der Geldzahlung um eine Entschädigung für die Wertminderung des eigenen Grundstückes handelt, wurde erst im VwGH-Verfahren vorgebracht und unterlag damit dem Neuerungsverbot.