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Einkommensteuer - Vermietung oder Privatnutzung
Vermietung oder Privatnutzung (§ 28 EStG)
Bei einem Gebäude, das 2 Brüdern je zur Hälfte gehört und das die Brüder auch als Wohnhaus nutzen, ist zu untersuchen, ob die Überlassung im Rahmen von Mietverträgen erfolgt. Dies liegt nur dann vor, wenn die Rechtsverhältnisse auf entgeltliche Gebrauchsüberlassung und nicht nur auf Regelung des Gebrauches abstellen, wenn das Rechtsverhältnis über die entgeltliche Gebrauchsüberlassung nach außen ausreichend zum Ausdruck gekommen ist und wenn sich das Rechtsverhältnis nicht als Gestaltungsmißbrauch darstellt ().