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SWK 18, 20. Juni 1997, Seite K 17

Einkommensteuer - Verlassenschaft

Verlassenschaft (§ 1 EStG)

Nach § 1 Abs. 1 EStG sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Der Nachlaß ist zwischen Erbanfall und Einantwortung eine juristische Person, damit keine natürliche Person. Eine Verlassenschaft vermag daher keine zur Einkommensteuerpflicht führenden Tatbestände zu verwirklichen. Die Vorschreibung von Einkommensteuer an eine Verlassenschaft für Sachverhalte in Zeiträumen nach dem Todestag des Erblassers entspricht daher nicht dem Gesetz. Rechtens hat ein Einkommensteuerbescheid dann an eine Verlassenschaft gerichtet zu sein, wenn er noch das vom Erblasser als natürliche Person erzielte Einkommen betrifft und noch keine Einantwortung stattgefunden hat ().

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