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Umstellung des Rechnungs- und Finanzwesens auf Euro:-Die bilanzielle Behandlung der Kursgewinne und -verluste
Realisierung bereits zum 31. 12. 1998 - zwingende Erfassung im Jahresabschluß
Ohne an dieser Stelle den Zeitablauf der Einführung des Euro zu wiederholen, soll auf das Problem der bilanziellen Behandlung von Kursgewinnen bzw. -verlusten eingegangen werden, die durch die Einführung des Euro und den dadurch bedingten Wegfall des Kursrisikos entstehen werden.
Mit Verabschiedung der (zweiten) Verordnung des Rates über die Einführung des Euro auf Basis des Art. 109l Abs. 4 EGV wird im Frühjahr 1998 das Währungsrecht der teilnehmenden Mitgliedstaaten definiert. Sie soll am in Kraft treten.
Vom Rat werden gemäß Art. 109 • Abs. 4 EGV zum unwiderruflich die Umrechnungskurse der einzelnen nationalen Währungen zum Euro und damit zu all seinen Denominationen (die bis dahin anderen nationalen Währungen) angenommen. Dies geschieht aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der teilnehmenden Mitgliedstaaten, auf Basis eines Vorschlages der Kommission und nach Anhörung der EZB. Gemeinschaftsintern werden die festen Kurse daher bereits vor dem festgelegt, sie werden aber voraussichtlich, insb. um Turbulenzen an den Kapitalmärkten zu vermeiden, erst zum der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Wie die Kurse festgelegt werden, steht noch nicht fest, voraussichtlich wird ein Durchschn...