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AgB: Schuldenübernahme
•Die Zahlung einer Bankschuld der Ehegattin kann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die Ehegattin im Zusammenhang mit schweren klimakterischen Störungen den Kredit aufgenommen und für wohltätige Zwecke verwendet hat - (§ 34 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)
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