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Urlaubsentgelt: Zuschläge
•Die in Urlaubsentgelten enthaltenen Zuschläge für Nachtarbeit und Überstunden können nicht steuerfrei behandelt werden - (§ 68 EStG 1988)
Die Beschwerdeführerin betreibt u. a. eine Bäckerei. Anläßlich der für den Zeitraum 1988 bis 1990 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, in den an bestimmte Dienstnehmer (Bäcker) der Beschwerdeführerin gezahlten Urlaubsentgelten seien Zuschläge für Nachtarbeit und Überstunden im Sinne des § 68 EStG enthalten und als steuerfrei behandelt worden. Der Prüfer vertrat die Auffassung, daß derartige Zuschläge, soweit sie in Urlaubsentgelten enthalten seien, nicht unter die Begünstigung des § 68 EStG fielen. Die Beschwerdeführerin brachte zunächst eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof ein.
Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom , B 1493/94-3, die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ab und trat sie mit Beschluß vom , B 1493/94-5, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab.
„Während des Urlaubes behält der Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgelt. ... Weil der Dienstnehmer im Urlaub die durch § 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988 und § 68 Abs. 1 EStG 1972 steuerlich begünstigten Leistungen nicht erbringt, ist die in diesen Gesetzesstellen normier...