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SWK 11, 10. April 1997, Seite R 39
GmbH-Geschäftsführer: Haftung
•Der ehemalige Geschäftsführer einer GmbH kann zur Haftung für die uneinbringlich gewordenen Abgabenschulden der GmbH herangezogen werden - (§ 80 BAO), (Abweisung)
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