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SWK 11, 10. April 1997, Seite R 38
Bewertung: stille Beteiligung
• Bei Bewertung einer echten stillen Beteiligung kann der spätere Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die am Bilanzstichtag noch nicht gegeben war, nicht berücksichtigt werden - (§ 14 BewG), (Abweisung)
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