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SWK 11, 10. April 1997, Seite R 38
GrESt: Antrag auf Nichtfestsetzung
•Zum Antrag auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der Grunderwerbsteuer ist nur derjenige berechtigt, in dessen Namen die Steuer entrichtet worden ist, nicht aber der Treugeber - (§ 20 GrEStG 1955), (Abweisung)
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