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SWK 11, 10. April 1997, Seite R 38

GrESt: Antrag auf Nichtfestsetzung

Zum Antrag auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der Grunderwerbsteuer ist nur derjenige berechtigt, in dessen Namen die Steuer entrichtet worden ist, nicht aber der Treugeber - (§ 20 GrEStG 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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