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GmbH-Geschäftsführer: Haftung
•Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zur Haftung für Abgabenschulden der GmbH herangezogen wird, trifft die Abgabenbehörde keine Beweislast für das Verschulden des Geschäftsführers an der Nichtentrichtung der Abgaben - (§ 80 BAO), (Abweisung)
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