zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1997, Seite R 37

Wiener Parkometergesetz

Der Tatort, an dem die Verpflichtung zur Auskunftserteilung gemäß Wiener Parkometergesetz zu erfüllen ist, ist der Sitz des Magistrats der Stadt Wien - (§ 51 Abs. 1 VStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(2 Erk., , 0173; , 95/17/0137, 0172)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...