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SWK 11, 10. April 1997, Seite R 37

Wiener Parkometergesetz

Der Tatort, an dem die Verpflichtung zur Auskunftserteilung gemäß Wiener Parkometergesetz zu erfüllen ist, ist der Sitz des Magistrats der Stadt Wien - (§ 51 Abs. 1 VStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(2 Erk., , 0173; , 95/17/0137, 0172)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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