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Entschädigungen für Grundstücksbenutzung
(A.B.) Der wesentliche wirtschaftliche Gehalt einer Vermietung im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 besteht in der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung. Die Abgeltung des Rechts, den Schnee auf die großteils vermietete Liegenschaft der Beschwerdeführerin zu schöpfen, das Recht, ein Vordach samt Traufe, welches auf das Grundstück der Beschwerdeführerin hereinragt, auf die Dauer von zehn Jahren zu halten, das Recht, während der Bauphase des Nachbars die Zu- und Abfahrt über den Hof der Beschwerdeführerin zu benützen, sowie das Recht, auf der Liegenschaft der Beschwerdeführerin Baugeräte, Baumaterialien und andere Gegenstände abzustellen, sowie die Inanspruchnahme der Liegenschaft im Zuge der Aushubarbeiten fallen unter diesen Tatbestand (Erkenntnis des ).