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Die grundsätzlichen Rechtswirkungen von Vorabentscheidungsurteilen des EuGH
Informationen aus dem Fachsenat für Steuerrecht
Der VwGH hat bekanntlich mit Beschluß vom (96/15/0065) beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) das erste abgabenrechtliche Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 177 EGV (Rs. C-318/96) eingeleitet. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Ersuchen des VwGH an den EuGH, die Konformität der Wirtschaftskammerumlage gemäß § 57 Abs. 1 und 2 Handelskammergesetz (sogenannte „KU 1") mit der 6. USt-RL zu beurteilen (siehe z. B. SWK-Heft 30/1996, Seite T 262). Der dazu ergangene wurde im , abgedruckt.
Aus Kreisen des VwGH ist angedeutet worden, daß auch in der Frage der Konformität der Getränkesteuer sowohl mit der Verbrauchsteuerrichtlinie 92/12 EWG (Systemrichtlinie) als auch mit der 6. USt-RL die Befassung des EuGH zu erwarten ist. Weitere Abgabenbereiche, die in naher Zukunft Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH werden könnten, sind die diversen österreichischen Tourismusabgaben, die gesellschaftskapitalabhängigen Gerichtsgebühren für Firmenbucheintragungen sowie die Mindestkörperschaftsteuer.
S. T 48Aufgrund dieses mit dem Beitritt Österreichs zur EU verbundenen erweiterten Rechtsschutzes in Form der zusätzlichen Befassung...