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Gesetzesnovelle zur Mindest-KöSt in Begutachtung-(Text des Begutachtungsentwurfes samt Erläuterungen)
Besteuerung soll an das Mindestkapital geknüpft werden
(SWK) - Noch vor Ostern wurde im Finanzministerium der Entwurf für eine Novelle des Körperschaftsteuergesetzes fertiggestellt und zur Begutachtung verschickt. Darin ist vorgesehen, daß Kapitalgesellschaften, auch wenn sie keine entsprechenden Gewinne erzielen, in jedem Quartal eine Mindeststeuer in Höhe von 5 Prozent eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals zu entrichten haben. Die Novelle soll möglichst bald im Ministerrat eingebracht werden.
Die „Reparatur" der Mindest-KöSt wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof die im Vorjahr neu eingeführte Mindest-KöSt von 50.000 S rückwirkend per für verfassungswidrig erklärt hatte. Derzeit gilt wieder die bereits 1994 eingeführte Mindest-KöSt in Höhe von 15.000 S.
Wir veröffentlichen im folgenden den Text des Begutachtungsentwurfes samt Erläuterungen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
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Bundesgesetz vom ..., mit dem das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen: