Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Berufungsvorentscheidung
• Wird nach einer
Berufungsvorentscheidung die Frist für den Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz versäumt, ist das Berufungsverfahren rechtskräftig beendet - (§ 276 BAO), (Abweisung)
(, 0104 bis 0107)