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SWK 8, 10. März 1997, Seite S 239

Die umsatzsteuerliche Liebhaberei im Lichte der EuGH-Rechtsprechung am Beispiel der sogenannten »kleinen Vermietung«.

Zweck und Ergebnis der Vermietungstätigkeit sind für die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft irrelevant

MMag. Dr. Johannes Heinrich

Der EuGH hat im Urteil vom , Rs. C-230/94, Enkler/FA Homburg, im Fall einer liebhaberischen Vermietung eines Wohnmobils zum Unternehmerbegriff i. S. d. Art. 4 der 6. EG-RL Stellung genommen. Im Lichte der Aussagen des EuGH bedarf die auf § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 (Liebhaberei) i. V. m. § 6 LiebhabereiVO fußende Praxis der Finanzverwaltung und auch des VwGH, bei einer nicht gewinnträchtigen sogenannten „kleinen" Vermietung umsatzsteuerlich stets die Unternehmereigenschaft zu verneinen und deswegen den Vorsteuerabzug zu versagen, einer Korrektur.

1. Umsatzsteuerliche Liebhaberei i. S. d. Liebhabereiverordnung

Der Umsatzsteuer unterliegen bloß Lieferungen und Leistungen, die von einem Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausgeführt werden (§ 1 Abs. 1 UStG). Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt (§ 2 Abs. 1 UStG). Eine Einschränkung dieser allgemeinen Unternehmerdefinition befindet sich in § 2 Abs. 5 Z 2 UStG. Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten läßt (Liebhaberei).

Die Bestimmung des § 2 Abs. 5 Z 2 UStG wird durch § 6 Lie...

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