Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer - Nicht abgeführte KESt
Nicht abgeführte KESt (§ 27 EStG)
Eine einbehaltene aber nicht an das FA abgeführte Kaptialertragsteuer ist beim Gläubiger der Kapitalerträge als Einnahme anzusetzen. Die Nichtabfuhr steht dem Anspruch auf Steueranrechnung nicht entgegen (BFH , VIII R 30/93 in BB 1997, 133).