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Geschenke an Gemeindebedienstete
• Geschenke von wertvollen Kugelschreibern an Bedienstete der Stadt Wien sind als
Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig - (§ 4 Abs. 4 EStG 1972)
Unter den als Werbegeschenken geltend gemachten Aufwendungen fanden sich u. a. drei Kugelschreiber zu je 1.860 S. Die Beschwerdeführerin, die Renovierungsarbeiten in Altbauten vermittelt, hatte angegeben, sie müsse die Geschenke den „Geschäftspartnern in den diversen Abteilungen" der Gemeinde zu den jeweiligen Festtagen geben, „damit der Abwicklungsverkehr mit diesen Behörden reibungslos verläuft". (Abweisung)
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