Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Familienbeihilfe: Anspruch
• Die Mutter einer einen eigenen Haushalt führenden Studentin hat keinen Anspruch auf Auszahlung der
Familienbeihilfe, wenn der Kindesvater einen höheren Unterhaltsbeitrag leistet als die Mutter und die Mutter einmal einen größeren Betrag als Abfindung für künftige Unterhaltszahlungen geleistet hat - (§ 2 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
()