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Fahrten zwischen Dienstorten
• Wenn ein Arbeitnehmer zwei Dienstorte und an einem Dienstort auch seinen Wohnsitz hat, sind die Aufwendungen für die Fahrten zwischen den Dienstorten mit dem firmeneigenen PKW als
Sachbezug zu qualifizieren - (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988), (Abweisung)
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