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Uniassistent: Lehrauftrag
• Ein
Universitätsassistent, der für einen nicht remunerierten Lehrauftrag Kollegengelder erhält und in das Universitätsinstitut eingegliedert ist, erzielt damit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und ist nicht umsatzsteuerpflichtig - (§ 2 Abs. 1 UStG 1972), (Abweisung einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)
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