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Entnahme von Gebäuden
• Bei Ermittlung des Teilwertes von Gebäuden anläßlich der
Entnahme aus dem Betriebsvermögen kann die Aufteilung des Verkehrswertes in Gebäudewert und Grundwert im Verhältnis ihrer Werte durchgeführt werden - (§ 4 Abs. 1 EStG 1972), (Abweisung)
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